Einzelhandel
Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel/Verkäufer-Verkäuferin
Die Ausbildung schließt nach 2 Jahren mit der Abschlussprüfung für Verkäufer, nach 2, 2 ½ bzw. 3 Jahren mit der
Prüfung für die Kaufleute im Einzelhandel ab
Ausbildungsbetriebe
Einzelhandelsgeschäfte in allen Bereichen
Berufsschulzeiten
Der Berufsschulunterricht erfolgt in Teilzeitform. Dies bedeutet, dass die Auszubildenden in der Regel an 1,5 Tagen in der Woche an unserer Schule unterrichtet werden. Die Stundenzahl beträgt 11-13 Wochenstunden (vgl. Stundentafel).
Berufsbild, Arbeitsgebiete
Eine qualifizierte Ausbildung im Einzelhandel ist stets und vor allem eine Ausbildung für die Beratung der Kunden und den sachgerechten Umgang mit den Waren des betrieblichen Sortiments. Deshalb hat die fachliche Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden eine ganz besondere Bedeutung.
Im Rahmen des Güteraustausches erfüllt der Einzelhandel verschiedenste Funktionen:
- Raumübertragungsfunktion: er hält die Ware für den Verbraucher in nächster Umgebung bereit
- Lagerfunktion: er lagert die Ware für den Kunden
- Mengenfunktion: der Einzelhandel bietet dem Verbraucher die Ware in verbrauchsgerechten Mengen an
- Sortimentsfunktion: kundengerechte Auswahl aus der Fülle von Artikeln der verschiedensten Anbieter
- Beratungsfunktion: er berät den Kunden bei der Auswahl
Bedenkt man die Vielzahl der möglichen betrieblichen Sortimente, die Dynamik des Warenangebots und den Umfang der warengruppenspezifischen Fertigkeiten und Kenntnisse, so wird verständlich, dass die Ausbildungsordnung keine starre Festlegung zum Ausbildungssortiment vorgeben konnte, gerade auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Aus den gleichen Gründen ist im Klassenverband eine sortimentsbezogene Ausbildung nicht mehr möglich. Deshalb wird im Fach Warenverkaufskunde der Schwerpunkt auf den Umgang mit dem Kunden gelegt. Die fachspezifischen Warenkenntnisse dagegen müssen von den Betrieben vermittelt werden und können nur exemplarisch in die verkaufskundlichen Übungen einbezogen werden.
Prüfungen
Die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel gliedert sich in einen Teil 1 und Teil 2 der Gestreckten Abschlussprüfung. Teil 1 umfasst die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Teil 2 umfasst die Inhalte des dritten Ausbildungsjahres und muss am Ende des dritten Ausbildungsjahres abgelegt werden.
Die mündliche Prüfung findet ausschließlich vor der Industrie- und Handelskammer statt.
Stundentafel
Langzeitklassen | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr |
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Pflichtbereich | |||
Religionslehre/Ethik | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Berufsfachliche Kompetenz | |||
- Schwerpunkt Betriebswirtschaft | 2 | 4 | 4 |
- Schwerpunkt Steuerung und Kontrolle | 2 | 2 | 2 |
- Schwerpunkt Gesamtwirtschaft | 1 | 1 | 1 |
- Schwerpunkt Informationsverarbeitung | 2 | - | - |
Projektkompetenz | 1 | 1 | 1 |
Wahlpflichtbereich: | |||
S/E-Programm | 2 | 2 | 2 |
Summe: | 13 | 13 | 13 |