Voraussetzungen
(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule sind
- die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
- die erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von
- mindestens einem Jahr bei einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und bei „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten“ oder „Staatlich geprüften Wirtschaftsassistentinnen“,
- mindestens zwei Jahren bei einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren, wenn der Schulleiter in einem fachlich orientierten Gespräch unter besonderer Berücksichtigung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdegangs feststellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Fachschule genügt,
- mindestens einem Jahr bei Bewerbern mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife
oder, statt der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf und der anschließenden einschlägigen Berufstätigkeit nach Buchstabe a) oder b) oder c), eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren und
- bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.
(2) In der Teilzeitform kann die nach Absatz 1 erforderliche einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Schulbesuchs absolviert werden.